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action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /wp-includes/functions.php on line 6114Kunden fragen sich oft, warum die Masthalterung teurer ist als der Mast selbst. Die in den statischen Berechnungen angegebenen Werte der Zug- und Antriebskräfte im Dach zeigen, wie wichtig eine ordnungsgemäße Verankerung ist, die oft aufwändige Baumaßnahmen und spezielle Lösungen erfordert, die individuell auf jedes Gebäude zugeschnitten sind.
Grundsätzlich besagt die Regel, dass das Fundament nicht unter den Grundwasserspiegel reichen darf. Wenn das Wasser flach oder sehr flach ist, wird am häufigsten eine mit Erdschüttung belastete Fundamentplatte verwendet (oder flach eingegrabene „Pilze“, d. h. vorgefertigte Fundamente der F-Serie, z. B. hergestellt von Elbud Gdańsk). Gussplatten werden auch häufig direkt unter der Erdoberfläche in Bereichen verwendet…
Beim Blitzschutz von Telekommunikationsmasten sind drei Hauptaspekte zu berücksichtigen. Die beste und kostengünstigste Möglichkeit, die elektrische Ladung abzuleiten, ist unserer Meinung nach die Verwendung einer Mast- oder Fachwerkturmkonstruktion. Alupro-Lösungen sind im untersten Segment mit einer speziellen Öse ausgestattet, die den Anschluss der gesamten Einheit an das Blitzschutzsystem des Gebäudes ermöglicht. Denken Sie bei lackierten Strukturen daran, die Beschichtung zu entfernen…
Unabhängig vom Standort des Mastes (Boden oder Gebäude) bedürfen Bauwerke mit einer Höhe von weniger als 50 m keiner Anzeige bei der zuständigen Militärluftfahrtaufsichtsbehörde (100 Meter für die Zivilluftfahrt). Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 25. Juni 2003 über die Art und Weise der Meldung und Kennzeichnung von Lufthindernissen (polnisches Gesetzblatt Nr. 130, Pos. 1193).
Vieles deutet darauf hin, dass dies nicht der Fall ist. Im rechtlichen Umlauf befindet sich das Urteil II SA/Gd 329/14 des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts in Danzig. Zur Begründung des Berufungsurteils in diesem Fall (d. h. Baugenehmigung im Zusammenhang mit einem Mast an einem Gebäude) zitierte das Gericht der Inhalt von Art. 29 Abschnitt 2 Nr. 15 des Baurechtsgesetzes sowie Art. 30…
Für Masten unter 3 Metern ist keine Genehmigung erforderlich. Masten über 3 Meter an Gebäuden sind meldepflichtig, es sei denn, örtliche Vorschriften erfordern eine Baugenehmigung.
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