
Häufig gestellte Fragen
Lesen Sie, was uns am häufigsten Sorgen macht!

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Für Masten unter 3 Metern ist keine Genehmigung erforderlich. Masten über 3 Meter an Gebäuden sind meldepflichtig, es sei denn, örtliche Vorschriften erfordern eine Baugenehmigung.

Als Faustregel gilt, dass es optimal ist, die Zurrgurte symmetrisch zu platzieren – bei Dreibordmasten alle 120 Grad in der horizontalen Projektion. Was den Abstand der Zurrgurte vom Mastfachwerk in der Vertikalprojektion betrifft, gilt allgemein, dass der Abstand vom Ankerpunkt nicht weniger als die halbe Masthöhe betragen darf. Zum Beispiel für einen 50-Meter-Mast die Ankermarke…

Ein Telekommunikationsmast hat, wie jedes andere Fachwerk, Knotenpunkte, die seine stärksten Stellen darstellen. Es lohnt sich, alle Kräfte um die Knoten herum aufzubringen, da so das Risiko einer Beschädigung des Ganzen minimiert wird. Dies ist wichtig bei der Installation zusätzlicher Abspannseile, der Befestigung von Seilen beim Mastaufbau im Drehverfahren oder auch bei der Auswahl von Ankerpunkten für Antennenmasten. Ein Knotenpunkt ist ein Ort...
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