• moc wyjściowa anteny
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Muss ich Funkwellenemissionen einer Abteilung (z. B. Umwelt) melden?

Abgesehen von der Frage der Konzessionen für bestimmte Frequenzbänder sollte man das Thema der elektromagnetischen Strahlung im Zusammenhang mit den Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigen. Die geltenden Vorschriften erlauben eine Sendeleistung von bis zu 15 W pro Antenne, ohne dass dies der Umweltbehörde gemeldet werden muss – in diesem Fall wird die Anlage nicht als Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eingestuft.