
Abgesehen von der Frage der Konzessionen für bestimmte Frequenzbänder lohnt es sich, das Thema der elektromagnetischen Strahlung im Zusammenhang mit den Auswirkungen auf die Umwelt zu betrachten. Die geltenden Vorschriften erlauben eine Sendeleistung von bis zu 15 W pro Antenne, ohne dass dies der Umweltbehörde gemeldet werden muss – in diesem Fall wird die Anlage nicht als Vorhaben angesehen, das erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat.

Unabhängig vom Standort des Mastes (Boden oder Gebäude) müssen Bauwerke mit einer Höhe von weniger als 50 m nicht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für die militärische Luftfahrt gemeldet werden (für die zivile Luftfahrt liegt dieser Schwellenwert bei 100 Metern). Rechtsgrundlage ist die Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 25. Juni 2003 über die Art und Weise der Meldung und Kennzeichnung von Flughindernissen (Gesetzblatt Nr. 130, Pos. …

Vieles deutet darauf hin, dass dies nicht der Fall ist. Im Rechtsverkehr ist das Urteil II SA/Gd 329/14 des Verwaltungsgerichts der Woiwodschaft in Danzig maßgeblich. In der Begründung des Berufungsurteils in dieser Sache (d. h. der Baugenehmigung im Zusammenhang mit einem Mast auf einem Gebäude) berief sich das Gericht auf den Wortlaut von § 29 Abs. 2 Nr. 15 des Baugesetzes sowie auf § 30 Abs.…

Für Masten unter 3 Metern ist keine Genehmigung erforderlich. Masten über 3 Meter an Gebäuden sind meldepflichtig, es sei denn, örtliche Vorschriften erfordern eine Baugenehmigung.
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