
Abgesehen von der Frage der Konzessionen für bestimmte Frequenzbänder lohnt es sich, das Thema der elektromagnetischen Strahlung im Zusammenhang mit den Auswirkungen auf die Umwelt zu betrachten. Die geltenden Vorschriften erlauben eine Sendeleistung von bis zu 15 W pro Antenne, ohne dass dies der Umweltbehörde gemeldet werden muss – in diesem Fall wird die Anlage nicht als Vorhaben angesehen, das erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat.

Für Masten unter 3 Metern ist keine Genehmigung erforderlich. Masten über 3 Meter an Gebäuden sind meldepflichtig, es sei denn, örtliche Vorschriften erfordern eine Baugenehmigung.
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