
Der Bau von Telekommunikationstürmen und -masten ist ein hochspezialisierter Bereich. In Polen führen nur etwa ein Dutzend Unternehmen solche Projekte eigenständig durch, während mehrere Dutzend weitere auf Subunternehmer zurückgreifen, die die eigentlichen Hersteller sind. Aufgrund der engen Spezialisierung verfügen die meisten Planer, Architekten und Bauingenieure nicht über große Erfahrung mit dieser Art von Projekten. Dieser Beitrag soll klar und „in groben Zügen“ darstellen…

Kunden fragen sich oft, warum die Masthalterung teurer ist als der Mast selbst. Die in den statischen Berechnungen angegebenen Werte der Zug- und Antriebskräfte im Dach zeigen, wie wichtig eine ordnungsgemäße Verankerung ist, die oft aufwändige Baumaßnahmen und spezielle Lösungen erfordert, die individuell auf jedes Gebäude zugeschnitten sind.

Als Grundregel gilt, dass das Fundament nicht unter den Grundwasserspiegel reichen sollte. Liegt das Grundwasser flach – werden meist Fundamentplatten verwendet, die mit Erdschüttung beschwert sind, oder flach eingegrabene Fertigteile (sogenannte „Pilze“ der F-Serie, z. B. von Elbud Gdańsk hergestellt). Gussplatten werden auch in bergigen Gebieten eingesetzt, wo sich direkt unter der Erdoberfläche…

Bei der Blitzschutzauslegung von Telekommunikationsmasten sind drei wesentliche Aspekte zu berücksichtigen. Die elektrische Ladung lässt sich unserer Meinung nach am besten und kostengünstigsten über die Konstruktion des Mastes oder des Gitterturms selbst ableiten. Die Produkte von AluPro sind im untersten Segment mit einer speziellen Öse ausgestattet, die den Anschluss der gesamten Konstruktion an die Blitzschutzanlage des Gebäudes ermöglicht. Bei lackierten Konstruktionen ist darauf zu achten, dass…

Unabhängig vom Standort des Mastes (Boden oder Gebäude) müssen Bauwerke mit einer Höhe von weniger als 50 m nicht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für die militärische Luftfahrt gemeldet werden (für die zivile Luftfahrt liegt dieser Schwellenwert bei 100 Metern). Rechtsgrundlage ist die Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 25. Juni 2003 über die Art und Weise der Meldung und Kennzeichnung von Flughindernissen (Gesetzblatt Nr. 130, Pos. …

Vieles deutet darauf hin, dass dies nicht der Fall ist. Im Rechtsverkehr ist das Urteil II SA/Gd 329/14 des Verwaltungsgerichts der Woiwodschaft in Danzig maßgeblich. In der Begründung des Berufungsurteils in dieser Sache (d. h. der Baugenehmigung im Zusammenhang mit einem Mast auf einem Gebäude) berief sich das Gericht auf den Wortlaut von § 29 Abs. 2 Nr. 15 des Baugesetzes sowie auf § 30 Abs.…

Für Masten unter 3 Metern ist keine Genehmigung erforderlich. Masten über 3 Meter an Gebäuden sind meldepflichtig, es sei denn, örtliche Vorschriften erfordern eine Baugenehmigung.
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