Neben der Frage der Lizenzierung bestimmter Frequenzbänder bleibt die Frage der elektromagnetischen Strahlung im Zusammenhang mit Umweltbelastungen bestehen. Aktuelle Vorschriften erlauben eine Emission Maximal 15 W Leistung an der Antenne ohne dass diese Tatsache dem Ministerium für Umweltschutz gemeldet werden muss (in einem solchen Fall haben wir es nicht zu tun). Eine Investition, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat).