Neben der Frage der Lizenzierung bestimmter Frequenzbänder bleibt die Frage der elektromagnetischen Strahlung im Zusammenhang mit Umweltbelastungen bestehen. Die geltenden Vorschriften erlauben die Emission von maximal 15 W Leistung an die Antenne, ohne dass dies der Umweltschutzbehörde gemeldet werden muss (in diesem Fall handelt es sich nicht um eine Investition, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat).
Für Masten unter 3 Metern ist keine Genehmigung erforderlich. Masten über 3 Meter an Gebäuden sind meldepflichtig, es sei denn, örtliche Vorschriften erfordern eine Baugenehmigung.
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