Unabhängig vom Standort des Mastes (Boden oder Gebäude) bedürfen Bauwerke mit einer Höhe von weniger als 50 m keiner Anzeige bei der zuständigen Militärluftfahrtaufsichtsbehörde (100 Meter für die Zivilluftfahrt). Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 25. Juni 2003 über die Art und Weise der Meldung und Kennzeichnung von Lufthindernissen (polnisches Gesetzblatt Nr. 130, Pos. 1193).
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