
Häufig gestellte fragen
Lesen Sie, was uns am häufigsten Sorgen macht!

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Für Masten unter 3 Metern ist keine Genehmigung erforderlich. Masten über 3 Meter an Gebäuden sind meldepflichtig, es sei denn, örtliche Vorschriften erfordern eine Baugenehmigung.

Als allgemeine Regel gilt, dass die Abspannseile symmetrisch angeordnet werden sollten – bei Masten mit drei Kanten im horizontalen Grundriss alle 120°. Was den Abstand des Verankerungspunkts von der Mastachse in der Horizontalen betrifft, so gilt, dass dieser nicht kleiner als die Hälfte der Masthöhe sein darf. Beispielsweise sollte bei einem 50 Meter hohen Mast der Verankerungspunkt der Abspannseile nicht näher als 25…

Ein Telekommunikationsmast verfügt, wie jedes Fachwerk, über Knotenpunkte, die seine stärksten Stellen darstellen. Alle Kräfte sollten möglichst in deren Umgebung aufgebracht werden, da dies das Risiko einer lokalen Beschädigung der Konstruktion minimiert. Dies ist von praktischer Bedeutung bei der Installation zusätzlicher Abspannungen, bei der Befestigung von Seilen während der Errichtung des Mastes mittels Drehtechnik sowie bei der Auswahl der Verankerungspunkte für Antennenausleger. Ein Knotenpunkt ist eine Stelle…
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