
Als allgemeine Regel gilt, dass die Abspannseile symmetrisch angeordnet werden sollten – bei Masten mit drei Kanten im horizontalen Grundriss alle 120°. Was den Abstand des Verankerungspunkts von der Mastachse in der horizontalen Projektion betrifft, so gilt, dass dieser nicht kleiner als die Hälfte der Masthöhe sein darf. Beispielsweise sollte bei einem 50 Meter hohen Mast der Verankerungspunkt der Abspannseile nicht näher als 25 Meter an der Achse der Konstruktion liegen.

