Neben der Frage der Lizenzierung bestimmter Frequenzbänder bleibt die Frage der elektromagnetischen Strahlung im Zusammenhang mit Umweltbelastungen bestehen. Die geltenden Vorschriften erlauben die Emission von maximal 15 W Leistung an die Antenne, ohne dass dies der Umweltschutzbehörde gemeldet werden muss (in diesem Fall handelt es sich nicht um eine Investition, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat).
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